Vergleich Private Krankenversicherung
Jeder Mensch hat andere Bedürfnisse und Vorstellungen. Als Spezialist für private Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung liegt es uns am Herzen, unsere Kunden zufrieden zu sehen. Deshalb bieten wir Produkte von ca 40 Anbietern mit ca. 3500 Tarifen an. So ist sicher für jedes Bedürfnis etwas Passendes dabei.
Die beiden Versicherungssysteme GKV und PKV unterscheiden sich in vielen Bereichen grundsätzlich voneinander. Besonders gesetzlich Versicherte haben es in den letzten Jahren immer wieder zu spüren bekommen. Die GKV hat ein Geldproblem. Das bedeutet für die Versicherten, höhere Beiträge, höhere Zuzahlungen, weniger Leistung. Die PKV finanziert sich nach einem ganz anderen System. Und kann daher ihren Versicherten mehr bieten.
Die Beiträge werden so kalkuliert, dass die entstehenden Versicherungsleistungen und die eingehenden Versicherungsbeiträge in einem Gleichgewicht sind – und zwar über die gesamte Vertragslaufzeit gesehen.
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung richten sich nach
- den im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen,
- dem Eintrittsalter, Geschlecht der versicherten Person
- dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung
Beispiel Altersrückstellung in der PKV:
80jährige beanspruchen etwa 15mal so hohe Versicherungsleistungen für Arzneimittel wie 30jährige. Auch die beanspruchten Krankenhausleistungen steigen vom 30. bis zum 80. Lebensjahr um das Zehn bis Zwölffache. Die Alterungsrückstellungen sorgen dafür, dass der hochwertige private Krankenversicherungsschutz auch im Alter bezahlbar bleibt. Sie stellen sicher, dass die Prämien, welche die Versicherten im Alter zahlen müssen, wesentlich niedriger sind als die Leistungen, die sie erhalten
Leistungsgarantie der PKV
Die PKV ist eine Individualversicherung. Das bedeutet: Der Versicherungsnehmer kann aus einem reichhaltigen Tarifangebot wählen – und so Gegenstand und Umfang der Leistungen selbst bestimmen. Mit dem Abschluss wird die Versicherung dann vertraglich vereinbart. Es gilt die dauernde Erfüllung des vertraglich vereinbarten Versicherungsschutzes. Das heißt: Zugesagte Leistungen können nicht von einer Seite geändert werden. Dieser Grundsatz ist in der PKV ein zentrales, gesetzlich verankertes Prinzip. Er begründet die Leistungsgarantie der PKV und hebt die PKV von der GKV ab.
Kostenerstattungsprinzip der PKV
Im Gegensatz zum Sachleistungsverfahren der GKV funktioniert das Kostenerstattungsverfahren der PKV wie folgt: Der Versicherte hat als Patient einen Behandlungsvertrag mit dem Arzt sowie einen Versicherungsvertrag mit dem Versicherer. Der Arzt fordert daher die Kosten für seine erbrachten Leistungen beim Versicherten ein (sogenannter Vergütungsanspruch gegenüber dem Versicherten).
Der Versicherte wiederum fordert diese Kosten beim Versicherer ein (sogenannter Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber dem Versicherer). Die Leistung des Versicherungsunternehmens besteht darin, dem Versicherten die Kosten für ärztliche Leistungen im vertraglich vereinbarten Umfang zu erstatten.
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