PKV – die passende Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung – die Pflegezusatzversicherung

PKV – die passende Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung – die Pflegezusatzversicherung

Wer in Deutschland krankenversichert ist, muss auch eine Pflegepflichtversicherung haben. Nach dem Grundsatz „die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung“ sind privat krankenversicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung, gesetzlich Krankenversicherte in der Regel in der sozialen Pflegepflichtversicherung versichert.

Diese soll im Pflegefall davor schützen, zum Sozialfall zu werden. Die Versicherung ist jedoch von Anfang an als Teilkaskoversicherung konzipiert worden. Sie deckt deshalb nicht alle Kosten ab, die im Pflegefall entstehen, sondern der Staat erwartet vom Betroffe-nen eine eigene fnanzielle Beteiligung. Ist der Pflegebedürftige nicht in der Lage, die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten zu tragen, müssen seine Angehörigen für den verbleibenden Teil aufkommen. Erst wenn das nicht möglich ist, zahlt das So-zialamt.

Wer fnanzielle Belastungen für sich oder seine Angehörigen infolge einer Pflegebedürftigkeit verhindern möchte, sollte eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.

Viele Versicherungsunternehmen bieten Tarife an, die die Leistungen der Pflegepflichtversicherung aufstocken und zum Teil noch darüber hinaus gehen.

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Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre zur privaten Pflegezusatzversicherung

  • Was leistet die Pflegepflichtversicherung?
  • Was kostet die Pflege?
  • Die Pflegetagegeldversicherung

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>>> zum Download  – Private Pflegezusatzversicherung

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