PKV Die besten Zahnzusatzversicherungen
Die besten Zahnzusatzversicherungen
Löcher im Zahn reißen schnell Löcher ins Portemonnaie. Ab 2012 müssen Patienten wegen höherer Gebühren für Zahnärzte noch tiefer in die Tasche greifen. Mit privaten Zahnzusatzversicherungen lassen sich die Kosten zumindest zum Teil drücken.
Um Deutschlands Münder wütet ein Kampf: Zahnärzte, Gesundheitsministerium (BMG), Krankenkassen und private Krankenversicherer liegen im Clinch. Und natürlich geht es ums Geld. Nach 23 Jahren der Unberührtheit soll die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Anfang 2012 in einer neuen Fassung an den Start gehen. 6 Prozent mehr werden die 66.000 Zahnärzte ab 2012 verdienen, das sind rund 345 Millionen Euro – so das BMG. 2,05 Euro seien das pro Patient.
„Optimistisch knapp geschätzt“, sagt Johann-Magnus von Stackelberg, Vizechef des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Für eine Vollkrone müssten die Versicherten in Zukunft rund 74 Euro mehr bezahlen, bei der Teleskopkrone seien es gar 230 Euro mehr als heute. Die Zahnärzte hätten keinen Nachholbedarf. „Bei der Gebührenordnung handelt es sich nicht um eine fixe Preisliste“, so der Verbands-Vize gegenüber dpa. „Der Zahnarzt kann selbst entscheiden, welchen Steigerungssatz er für Leistungen benutzt.“
Kosten für Zahnmedizin erreichen 488 Euro pro Vollversicherten
Die in der GOZ angegebene Gebühr lässt sich je nach Komplexität der Behandlung
steigern, etwa um das 2,3-Fache oder das 3,5-Fache. Und hier bewegten sich viele Dentisten eher am oberen Ende, meint auch Volker Leienbach vom Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV). Von 2000 bis 2009 habe sich die Zahl der Abrechnungen mit einer Steigerung um mehr als den Faktor 2,3 um fast 65 Prozent erhöht. Und das treibt die Kosten: „Die Ausgaben der PKV für Zahnmedizin sind in den vergangenen zehn Jahren überproportional gestiegen, von 359 Euro je Vollversicherten im Jahr 1999 auf 488 Euro im Jahr 2009. Das rechtfertigt keine Ausweitung der Zahlungen um 6 Prozent.“
Bei aller Diskussion bleibt: Zahnersatz und -behandlungen sind teuer und werden es auch bleiben. Auf einen Teil der Kosten bleiben gesetzlich Versicherte sitzen – gerade, wenn sie mehr als den Standard wollen. Denn die Krankenkassen zahlen von den Zahnersatzkosten nur einen Teil. Wie viel, gibt das sogenannte befundorientierte Festzuschusssystem vor. Für den komplizierten Fall von zwei Implantaten plus Knochenaufbau und einer Krone liegt er bei 863 Euro. Die ganze Behandlung kostet aber eigentlich 3.803 Euro. Bleibt ein Eigenanteil für den Patienten von 2.940 Euro.
12,4 Millionen Deutsche haben eine Zahnzusatzversicherung
Tendenz steigend, wie die Diskussion um die GOZ zeigt. Diese Kosten lassen sich mit einer privaten Zahnzusatzversicherung drücken. Die Tarife sind mit Abstand die beliebtesten Zusatzprodukte in der Krankenversicherung. Von den 21,5 Millionen Menschen, die in Deutschland eine Zusatzversicherung haben, wappnen sich aktuell 12,4 Millionen mit einer Zahnzusatzversicherung für ihren nächsten Zahnarztbesuch.
Diese Tabelle ist eine Kurzversion. Die ausführlicheren Tabellen von Franke & Bornberg (Excel-Dateien) gibt es hier >> Zahnbehandlung_lang
In der Regel übernehmen die Privaten einen festen Prozentsatz der Zahnarztrechnung. Für bessere Materialien lassen sie üblicherweise 80 Prozent inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung springen. Im obigen Beispiel der Implantate wären das 2.180 Euro. Der Patient müsste also nur noch 761 Euro aus eigener Tasche zahlen. Eine andere Variante ist es, den Anteil der Krankenkasse schlicht zu verdoppeln. Hier flattert dem Versicherten aber oft doch noch eine hohe Rechnung ins Haus – etwa über 2.077 Euro, für das Implantate-Beispiel gerechnet.
Was versteht der Versicherer unter Zahnersatz?
Klären sollten Versicherte auch die Frage, für welchen Zahnersatz ihr Anbieter zahlt. Manche Versicherer wie Axa und Central gehen nicht genauer auf ihre Definition zu den abgedeckten Materialien ein, sprechen von Zahnersatz und Kronen. Andere Gesellschaften äußern sich etwas klarer. Die Arag nennt beim Z100 beispielsweise Implantante und Onlays sowie Einlagenfüllungn aus Kunststoff, Gold oder Keramik.
Ebenso wichtig ist es, den Begriff der Zahnbehandlung zu klären. Sind Wurzel- und Parodontose-Behandlungen abgedeckt oder nicht? Anbieter wie Ergo Direkt oder Debeka schließen diese Eingriffe in ihren Tarifen ZBB und AZ plus aus. Große Unterschiede gibt es auch bei der professionellen Zahnreinigung. Beim Tarif ZV der R+V gibt es das Geld für eine Reinigung im Jahr zurück, Allianz übernimmt beim ZahnBest maximal 50 Euro im Jahr, Arag oder CSS etwa nennen keine Begrenzung.
Auf die Zahnstaffel achten
Allerdings können die Leistungen auch gedeckelt sein. Die Arag erstattet im ersten Vertragsjahr zum Beispiel nicht mehr als 500 Euro, im zweiten Jahr sind es 1.000 Euro. Bei der R+V ist über vier Jahre bei 10.000 Euro Schluss. Andere Gesellschaften dagegen schenken sich die sogenannte Zahnstaffel. Hierzu gehören etwa Allianz, CSS und Debeka.
Eher selten verzichten die Gesellschaften auf die übliche achtmonatige Wartefrist zu Beginn des Vertrags. Sie soll die Versicherungen davor schützen, dass Kunden sich schnell noch versichern, wenn der Zahnarzt eine komplette Gebiss- sanierung ankündigt. In diesem Fall leis-ten private Zahnzusatzversicherungen grundsätzlich nicht. Behandlungen, die zum Vertragsabschluss schon in Planung oder angekündigt sind, schließen alle Versicherer von der Leistung aus.
Ergo zahlt auch in der Not
Alle Versicherer? Nein. Ergo Direkt hat im April den Tarif „Zahnersatz-Sofort“ gestartet (siehe Produktporträt links). Er sieht weder Wartezeiten noch Altersbegrenzungen noch Zahnstaffeln vor und greift auch dann, wenn der Zahnarzt mit seiner Behandlung schon angefangen hat. Die Ergo verdoppelt den Festzuschuss der GKV. Dafür müssen sich Kunden 24 Monate an die Ergo binden und 29,90 Euro im Monat an Prämie zahlen. Außerdem können sie den Tarif nur einmal abschließen. Kündigen sie, ist der Weg zurück in das Produkt zu späterer Zeit versperrt.
Und das hat seinen Grund: „Erstmals können sich Kunden versichern, wenn der Schaden bereits eingetreten ist“, sagt Peter M. Endres, Vorstandsvorsitzender des Direktversicherers. Das verstößt eigentlich gegen uralte Versicherungspraxis. Aber: „Wir gehen ein kalkulierbares Risiko ein“, so Endres bei der Produktvorstellung. Die Hilfe in der Not würden die Versicherten honorieren und nicht nach abgelaufener Mindestvertragslaufzeit und abgeschlossener Gebissüberholung wieder kündigen. Wenn dem doch so ist und die Kunden sich finanzrational verhalten, wie es im Ökonomen-Deutsch so schön heißt, „dann wird dieser Tarif nicht auskömmlich sein“, so Endres.
Von: Karen Schmidt
Quelle: Das Investment . com
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