Neue Regeln beim Auslandskrankenversicherungsschutz

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Neue Regeln beim Auslandskrankenversicherungsschutz

Bisher war die Mehrzahl der reisefreudigen Deutschen auch im Ausland in der Regel über die eigene gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Doch das gibt es ab diesem Jahr nicht mehr, dieser kostenlose Zusatzschutz darf von den gesetzlichen Krankenkassen 2013 nicht mehr angeboten werden.

Der normale Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Kassen gilt dann (weiterhin) nur für EU-Länder und Staaten, mit denen entsprechende Sozialversicherungsabkommen bestehen. Aber auch dort kann es passieren, dass Kassenpatienten für medizinische Behandlungen zusätzlich zahlen müssen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen erstatten meist nicht die kompletten Kosten.

Pikanterweise ist gerade die allgemein teuerste Leistung generell nicht abgedeckt: der Rücktransport in ein deutsches Krankenhaus bzw. nach Hause. Bedenkt man, dass zum Beispiel ein Ambulanzflug schnell mit Zehntausenden Euros zu Buche schlagen kann, sind vorhandene Vermögenswerte möglicherweise gefährdet oder eine langwierige Verschuldung droht.

Bisher haben von diesem “Bonus” eines integrierten Auslandskrankenversicherungsschutzes immerhin mehr als 2 Millionen gesetzlich Versicherte profitiert. Laut Expertenmeinung sind vor allem die Angehörigen von Betriebskrankenkassen nun auf zusätzlichen Schutz angewiesen. Deshalb raten auch gesetzliche Krankenkassen ergänzend zu einem recht preiswerten privaten Auslandskrankenschutz. Überprüfen Sie also sicherheitshalber Ihren Auslandskrankenversicherungsschutz. Wir beraten Sie gern dazu.


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