18 Millionen Euro Beitragsrückerstattung erhalten Kunden der MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung a. G. in diesem Jahr

Der MÜNCHENER VEREIN zahlt seit über 56 Jahren ununterbrochen an leistungsfreie Kunden eine Beitragsrückerstattung. In diesem Jahr erhalten die Versicherungsnehmer insgesamt über 18 Mio. EUR als „Gesundheitsprämie“ für ihr kostenbewusstes Verhalten. Dabei zahlt der Generationen-Versicherer aus München bis zu vier Monatsbeiträge pro leistungsfreien Versicherungsnehmer zurück. Für Neukunden besonders interessant: Auch wenn noch kein vollständiges Versicherungsjahr erreicht wurde, wird bei Leistungsfreiheit bereits eine anteilige Beitragsrückerstattung bezahlt. Quelle: // MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung a.G. (2011)

Krankengeld auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Arbeitnehmer können auch nach Arbeitsende noch Krankengeld erhalten, wenn der Arzt sie am letzten Arbeitstag krankgeschrieben hat. Das hat das Landessozialgericht (LSG) in Essen am 14.7.2011 entschieden. Das Krankengeld müsse gezahlt werden, auch wenn mit dem Arbeitsverhältnis die Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld ende. Das noch nicht rechtskräftige Urteil des LSG Nordrhein-Westfahlen wurde am 24.10.2011 veröffentlicht (L 16 KR 73/10). Kein Arbeitslosengeld wegen Arbeitsunfähigkeit Die Klägerin war bis zum 30.09.2008 aufgrund einer Beschäftigung in einer Praxisgemeinschaft pflichtversichert. Die Ärztin bestätigte mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung v. 30.9.2008...

PKV Kassenpatienten: Bitte hinten anstellen

PKV - Kassenpatienten: Bitte hinten anstellen Es ist kein Geheimnis: Viele Ärzte bevorzugen Privatpatienten, denn an ihnen lässt sich mehr verdienen. Als gesetzlich Versicherter muss man dagegen viel Geduld mitbringen, wenn man auf einen Termin wartet.   Die AOK Rheinland/ Hamburg hat im Rahmen einer Studie im Juni 2011 rund 800 Arztpraxen telefonisch nach einem Untersuchungstermin, kein Notfall, gebeten. Dabei gaben sich die AOK-Mitarbeiter einmal als Privatpatienten aus, beim zweiten Anruf als gesetzlich Versicherte. Das Ergebnis: Beim Kardiologen müssen Kassenpatienten im Schnitt rund 71...

PKV Besserverdiener müssen Kinder selbst versichern

PKV - Besserverdiener müssen Kinder selbst versichern Wenn das besser verdienende Elternteil privat krankenversichert ist, werden die Kinder nicht kostenlos gesetzlich mitversichert. Das gilt aber nur für verheiratete Paare. Das Bundesverfassungsgericht bleibt dabei: Besserverdienende Ehepaare können ihre Kinder auch künftig nicht beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern lassen, wenn das Elternteil mit dem höheren Einkommen privat versichert ist. Wenn der besser verdienende Ehepartner privat versichert ist und der andere gesetzlich, dürfen die Kinder nicht kostenlos mitversichert werden Das höchste deutsche Gericht wies in einem...