Vergleich private Krankenversicherung
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Der Zugang zum modifizierten Standardtarif ergibt sich aus §315 V SGB. Demnach können sich im modifizierten Standardtarif alle Nichtversicherten, die zuletzt privat krankenversichert waren sowie alle Nichtversicherten, die bislang keinen Krankenversicherungsschutz in Deutschland hatten und der PKV zuzuordnen sind (z.B. Selbstständige, Beihilfeberechtigte) versichern. Zum 01.01.2009 werden diese Personen obligatorisch in den Basistarif umgestellt.
Nein. Waren sie zuletzt in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, müssen sie in diese zurückkehren und werden Pflichtmitglieder. Diese Pflichtmitgliedschaft endet, wenn ein anderer Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird. Die Gesetzesbegründung sagt sogar ausdrücklich, dass die Mitgliedschaft beispielsweise am Vortag des Beginns einer privaten Krankheitskostenvollversicherung in der PKV endet.
Ja. Die Beiträge sind auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt. Dieser beträgt im Jahr 2008 532,80 €.
Ja, es gelten die PKV-üblichen Wartezeiten.
Zum 01.01.2009 werden die Standardtarifversicherten, die im Rahmen der Öffnungsaktion seit dem 01.07.2007 den modifizierten Standardtarif abgeschlossen haben, obligatorisch in den Basistarif umgestellt. Die restlichen Bestandsversicherten im modifizierten Standardtarif können in den Basistarif wechseln oder im modifizierten Standardtarif verbleiben. Nach dem 01.01.209 ist kein Abschluss bzw. Wechsel in den modifizierten Standardtarif mehr möglich.
Ja, es gilt eine Mindestvertragsdauer von zwei Jahren.
Der Basistarif ist eine substitutive Krankenversicherung, d. h. er ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung ganz oder teilweise. Der Basistarif ist eine Grundabsicherung auf GKV-Niveau. Er wird den modifizierten Standardtarif ab 01.01.2009 ersetzen.
Ab dem 1. Januar 2009 müssen alle PKV-Unternehmen, die Vollversicherungen vertreiben, auch einen verbandseinheitlichen Basistarif anbieten.
Der Basistarif wird einheitlich gestaltet, die Leistungen sind bei allen Versicherungsunternehmen identisch. Der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) legt den Leistungsumfang im Basistarif nach der gesetzlichen Regelung fest.
Für den PKV-Basistarif gibt es einen Kontrahierungszwang. Unabhängig vom
Gesundheitszustand können somit freiwillig GKV-Versicherte in den ersten sechs
Monaten nach Wegfall der Versicherungspflicht ohne Risikozuschlag in den
Basistarif der PKV wechseln (zur Begrenzung des Risikos für einzelne
PKV-Unternehmen wird ein PKV-weiter Risikoausgleich geschaffen). Am 01.01.2009
bereits freiwillig GKV-Versicherte können im 1. Halbjahr 2009 zu oben genannten
Konditionen in den Basistarif wechseln.
Ehemals PKV-Versicherte, die aktuell über keinen Versicherungsschutz verfügen
(die also weder GKV- noch PKV-versichert sind) haben das Recht, sich im
Basistarif wieder privat zu versichern.
PKV-Bestandsversicherte können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls in den
PKV-Basistarif wechseln.
Der Basistarif ermöglicht eine Grundabsicherung auf GKV-Niveau. Er wird in
Selbstbeteiligungsstufen in Höhe von 0 €, 300 €, 600 €, 900 € und 1.200 €
angeboten. Der Versicherte ist für drei Jahre an eine Selbstbeteiligungsstufe
gebunden.
Die Ergänzung des Versicherungsschutzes über Zusatzbausteine ist grundsätzlich
zulässig. Für diese ist aber i.d.R. eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Die Prämien für den Basistarif ergeben sich wie üblich in Abhängigkeit von
Alter und Geschlecht, wobei für den Basistarif keine Risikozuschläge erhoben
werden.
Die Prämie für den Basistarif wird zudem auf den durchschnittlichen
GKV-Höchstbeitrag begrenzt. Würde die Bezahlung einer solchen Prämie
Hilfebedürftigkeit im Sinne von SGB II oder SGB XII auslösen, stellen weitere
Regelungen sicher, dass die Betroffenen nicht finanziell überfordert werden
(zunächst Halbierung der Prämie, dann können weitere Zuschüsse beantragt
werden).
Ab dem 01.01.2009 muss in allen Tarifen für das Neugeschäft die generelle Mitgabe der Alterungsrückstellungen bei Unternehmenswechsel einkalkuliert werden. Dadurch werden die Neugeschäftprämien steigen. Im Basistarif werden die Prämien von sozialhilfebedürftigen Versicherten halbiert. Diese Beitragskappung wird auf alle substitutiven Krankenversicherungen umgelegt und wird sich sowohl im Bestand als auch im Neugeschäft prämienerhöhend auswirken. Über die Höhe der erforderlichen Beitragssteigerungen können wir derzeit noch keine Angaben machen.
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