Private Krankenversicherung – Justizministerin will Rechte von Privatpatienten stärken

Private Krankenversicherung – Justizministerin will Rechte von Privatpatienten stärken

Geht es nach Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, dann können Privatversicherte künftig schon im Vorfeld ihrer Behandlung Informationen über die Kosten erhalten. Die Justizministerin hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorbereitet. von Christiane von Hardenberg, Berlin

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Rechte von Privatpatienten stärken. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der der FTD vorliegt. Demnach können Versicherte der privaten Krankenversicherung vor einer Behandlung eine Auskunft von ihrer Versicherung zur Kostenübernahme einfordern. Zudem haben sie nach einer Beitragserhöhung künftig zwei Monate statt nur einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen.

Bereits Mitte Januar hatten die beiden FDP-geführten Ministerien für Gesundheit und für Justiz einen Vorschlag zur Stärkung der Patientenrechte vorgestellt. Die FDP gilt als Verfechterin der privaten Krankenversicherung. Mit den Neuregelungen könnte sie die Akzeptanz erhöhen.

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Privatversicherte künftig einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, dass die Versicherung ihnen mitteilt, ob sie die Kosten der Heilbehandlung übernimmt. Allerdings gilt das neue Gesetz nur, wenn sich die Kosten aller Voraussicht nach auf mehr als 3000 Euro belaufen. Die Auskunft ist verbindlich, solang sie auf einem Heil- und Kostenplan beruht, der vom Patienten vorgelegt werden muss. In dringenden Fällen müssen die Kassen unverzüglich antworten.

Damit sollen Unklarheiten über die Kostenübernahme vermieden werden. Denn oftmals wissen die Versicherten nicht, ob die Krankenversicherung die Kosten trägt. Diese Unsicherheit, gerade bei teuren Behandlungen, ist oft belastend für die Patienten. Zudem nehmen viele Krankenhäuser Patienten erst dann auf, wenn sie eine Zusage darüber haben, wer die Behandlung bezahlt.

Weiter sieht das Gesetz vor, dass Versicherte, die einen Basistarif mit Selbstbehalt gewählt haben, diesen kündigen dürfen, wenn er nicht zu einem günstigeren Beitrag geführt hat. Dies ist in der Praxis oft der Fall. Versicherte sind zudem nicht mehr länger an Zusatzverträge gebunden, wenn sie ihren Vertrag widerrufen.

 

Quelle: Aus der FTD vom 31.01.2012 Financial Times Deutschland,

Share this post

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert