Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung richtet sich - anders als im
Fall des gesetzlichen Schutzes - nicht nach der Höhe des Einkommens, sondern
nach dem Eintrittsalter.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) können sich Arbeitnehmer und Angestellte versichern, wenn ihr Jahres-Bruttoeinkommen die sogenannte Versicherungspflichtgrenze
übersteigt. Diese liegt im Jahr 2010 bei 49.950 Euro - das entspricht einem Monatseinkommen von 4.162,50 Euro. Wer diese Grenze
nicht überschritten hat, bleibt pflichtversichert in der Gesetzlichen.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer bezieht von Januar bis November 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt in Höhe von 45.000,-- Euro, verdient also in diesem Zeitraum 41.250,-- Euro. Ab Dezember 2010 erhöht sich sein regelmäßiges Jahresgehalt auf 50.100,-- Euro und er verdient in diesem Monat 4.175,-- Euro. Insgesamt hat der Arbeitnehmer in diesem Jahr 45.425,-- Euro verdient, sein regelmäßiges Gehalt liegt also unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950,-- Euro. Weil er allerdings ab Dezember 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bezieht und auch im nächsten Jahr voraussichtlich beziehen wird, ist er ab dem 1. Januar 2011 versicherungsfrei und kann in die private Krankenversicherung wechseln.
Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind unabhängig von der Einkommenshöhe von der Krankenversicherungspflicht befreit und können zwischen PKV und GKV frei wählen. Eine Sonderregelung gilt für freiberuflich tätige Künstler und Journalisten: Über die Künstlersozialkasse sind sie wie Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze in der GKV versichert
Angestellte & Arbeitnehmer mit Einkommen in 2010 über 49.950€