Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung richtet sich - anders als im
Fall des gesetzlichen Schutzes - nicht nach der Höhe des Einkommens, sondern
nach dem Eintrittsalter.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) können sich Arbeitnehmer und Angestellte versichern, wenn ihr Jahres-Bruttoeinkommen die sogenannte Versicherungspflichtgrenze das 3.
Jahr in Folge übersteigt. Diese liegt im Jahr 2008 bei 48.150 Euro - das entspricht einem Monatseinkommen von 4.012,50 Euro. Wer noch keine 3 Jahre in Folge diese Grenze überschritten hat, bleibt pflichtversichert in der Gesetzlichen.
Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind unabhängig von der Einkommenshöhe von der Krankenversicherungspflicht befreit und können zwischen PKV und GKV frei wählen. Eine Sonderregelung gilt für freiberuflich tätige Künstler und Journalisten: Über die Künstlersozialkasse sind sie wie Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze in der GKV versichert
Angestellte & Arbeitnehmer mit Einkommen 3 Jahre lang über 48.150€